Hinweisgeberschutz bei der SSH mbH
RECHTSVERSTÖSSE VERTRAULICH MELDEN
Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutz
Die SSH Südwestdeutsche-Stahl-Handelsgesellschaft mbH nimmt die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien sehr ernst. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bieten wir einen sicheren Meldekanal für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße.
Was kann gemeldet werden?
Sie können Hinweise auf Verstöße gegen:
- Europäisches und nationales Recht
- Interne Unternehmensrichtlinien
- Korruption, Betrug und sonstige strafbare Handlungen
- Umwelt- und Arbeitssicherheitsvorschriften
- Datenschutzverletzungen
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Sie können Ihren Hinweis auf verschiedene Wege einreichen. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt:
Per Post (vertraulich)
SSH mbH
Hinweisgeberstelle – vertraulich
Industriestr. 26, 66994 Dahn
Schutz des Hinweisgebers
Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt. Repressalien gegen Hinweisgeber sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verboten.