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Hinweisgeberschutz bei der SSH mbH

RECHTSVERSTÖSSE VERTRAULICH MELDEN

Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutz

Die SSH Südwestdeutsche-Stahl-Handelsgesellschaft mbH nimmt die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien sehr ernst. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bieten wir einen sicheren Meldekanal für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße.

Was kann gemeldet werden?

Sie können Hinweise auf Verstöße gegen:

  • Europäisches und nationales Recht
  • Interne Unternehmensrichtlinien
  • Korruption, Betrug und sonstige strafbare Handlungen
  • Umwelt- und Arbeitssicherheitsvorschriften
  • Datenschutzverletzungen

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Sie können Ihren Hinweis auf verschiedene Wege einreichen. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt:

Per E-Mail

[email protected]

Betreff: Hinweisgebermeldung

Telefonisch

+49 6391 9238-0

Vertraulich, Mo–Fr 07:00–17:00 Uhr

Per Post (vertraulich)

SSH mbH

Hinweisgeberstelle – vertraulich

Industriestr. 26, 66994 Dahn

Schutz des Hinweisgebers

Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt. Repressalien gegen Hinweisgeber sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verboten.